Qualitätssicherung und Geheimhaltung
A. Qualitätssicherung
Übersetzen ist Vertrauenssache. Damit die uns anvertrauten
Dokumente die sorgfältige Behandlung erfahren, die Sie von uns
erwarten, unterliegt unsere Ablauforganisation strengen Qualitätskriterien.
Unser Qualitätsmanagement vereint die Anforderungen der Norm
DIN EN 15038 für Übersetzungsaufträge mit internen Vorgaben
unseres Unternehmens, deren wesentliche Elemente wir für Sie
zusammengefasst haben:
- Dokumentation und Archivierung aller Aufträge
- Strenges Zulassungsverfahren für neue freie Mitarbeiter
- Sorgfältige Auswahl des geeigneten Übersetzers bei
jedem Auftrag nach folgenden Kriterien:
- Muttersprachliche Kompetenz in der Zielsprache (Zielsprache
ist immer die Muttersprache)
- Fachliche Qualifikation für das betreffende Fachgebiet
- Sprachliche Kompetenz (insbesondere bei werbewirksamen Texten)
- Technische Ausstattung (ggf. CAT-Tools, spezielle Dateiformate)
- Ausreichend Kapazitäten zur fristgemäßen Lieferung
der Übersetzung
- Prüfung des Textes/der Aufgabenstellung vor Beginn
der Arbeiten im Hinblick auf mögliche Fragen/Probleme, die
bereits im Vorfeld mit dem Kunden geklärt werden
- Klärung von Rückfragen und Einbindung von Änderungen,
die während der Bearbeitung auftreten
- Prüfung der Übersetzungen gemäß
DIN EN 15038 auf:
- Vollständigkeit
- Inhaltliche und terminologische Richtigkeit
- Rechtschreibung und Grammatik
- Stil
- Einhaltung eventueller Sondervereinbarungen und Kundenwünsche
- Qualitätskontrolle nach dem Vier-Augen-Prinzip
durch einen zweiten Übersetzer: Die Übersetzung wird
Wort für Wort mit dem Ausgangstext verglichen, um eventuell
noch vorhandene Fehlinterpretationen, Auslassungen oder stilistische
Unebenheiten zu korrigieren
- Endkontrolle in unserem Hause vor der Auslieferung
an den Kunden.
B. Geheimhaltung
Alle uns überlassenen Dokumente, Bild-, Ton- oder Datenträger
werden streng vertraulich behandelt, unabhängig davon, ob sie
uns zur Erstellung eines Kostenangebots, als Übersetzungsvorlage
oder als Referenzmaterial überlassen wurden. Auch die für
uns tätigen Mitarbeiter werden bei ihrer Zulassung in unsere
Mitarbeiterdatenbank schriftlich zur Geheimhaltung verpflichtet.
Bei besonders hoher Geheimhaltungsstufe unterzeichnen wir gerne
eine spezielle Geheimhaltungsvereinbarung und geben diese auch an
unsere Mitarbeiter weiter.
Zum Schutz vor unbefugten Zugriffen von außen sind unsere
EDV-Systeme mit modernen Virenscannern und Firewall-Systemen ausgerüstet,
die laufend aktualisiert werden.
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